die Politik der Digitalisierung
Gestern Abend erreichte mich eine Mail von Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin des Verbandes der Deutschen Drehbuchautoren e.V. Anlass war die Bitte um die Entfernung eines bei mir veröffentlichten Artikels. Inhalt war eine Pressemitteilung des Verbandes als Reaktion auf das Platzen des branchenweiten Digitalisierungsmodells. Der Verband sah einen Grund für das Nichtzustandekommen in der wirtschaftlich motivierten Blockade eines Kinobetreibers.
Diesen Artikel musste ich nun im Interesse des Verbandes entfernen, da anhand der einstweiligen Verfügung AZ 15 O 519/09 des Amtgerichts Berlin vom 8.12.2009 diese Pressemitteilung nicht veröffentlicht werden darf und zurückgezogen werden muss.
Ja, ich verstehe, dass es sich beim Kino auch um einen Wirtschaftszweig handelt. Den Vorgang an sich bedaure ich. Die Diskussion um die Finanzierung erachte ich für sehr wichtig. Und es schmerzt mich, wenn Meinungsäußerungen, zudem sie nicht mal von einer direkten Konkurrenz stammen, durch einstweilige Verfügungen unterbunden werden. Diese Zerrüttung der Kinolandschaft finde ich sehr bedauerlich, gerade im Hinblick auf die Fortschritte in der Digitalisierung in anderen Ländern. Die Chance auf ein funktionierendes Modell für die gesamte Branche wird sich hoffentlich nur verzögern, nicht aber Scheitern.
Nur eine kleine Anmerkung:
Es gibt kein „Amtgericht Berlin“. Es gibt nur mehrere Amtsgerichte in den Bezirken, die dann entsprechend heißen. Es müsste dann schon (z.B.) „Amtsgericht Berlin-Mitte“ heißen.
Hallo Jomel,
danke für den Hinweis. Bisher hatte ich mit Amtsgerichten nichts zu tun. 🙂
Ich kann gar nicht sagen, um welches Amtsgericht es sich handelt, da dies in der Mail an mich auch nicht näher angegeben war. Wenn ich es rausfinde, wird es natürlich korrigiert.
Beste Grüße,
Gerold