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Wie berichtet hat sich nach einigen Bundesländern auch die medienboard Berlin-Brandenburg für eine Unterstützung der Kinos bei der Umrüstung zur digitalen Projektion entschieden. Ab sofort stehen die Antragsformulare für das bis 2015 laufende Sonderprogramm „Kinodigitalisierung“ zur Verfügung. Eine Förderung können gewerbliche Kinos, als auch Programm- und Filmkunstkinos mit bis zu sechs Sälen beantragen, die mindestens ein Jahr kontinuierlichen Betrieb aufweisen. Vor allem ist eine Berücksichtigung der Kinos geplant, die in den letzten drei Jahren mit einem Kinoprogrammpreis ausgezeichnet wurden. Pro Kino sind maximal Förderungen für zwei Leinwände pro Jahr möglich.

Zu beachten ist die Misch-Finanzierung: ein Eigenanteil von 20% muss selbst vom Kino aufgebracht werden, die zu beantragende Förderung der medienboard beträgt bei einem Grundzuschuss 25% der Kosten, maximal 18.000 Euro pro Leinwand. Ein Zusatz-Zuschuss von weiteren 5% ist für Kinos in Städten unter 20.000 Einwohnern möglich. In der Finanzierung lassen sich natürlich auch Zuschüsse aus den Mitteln der FFA und des BKM einbringen.

Und die Förderung enthält eine klare Absage an Pläne der AG Kino, auch Techniken mit kleiner Auflösung als den DCI-Standard von 2K zu begünstigen.

Das Merkblatt zur Förderung gibt es unter diesem Link, das entsprechende Antragsformular hier. Die Einreichungen erfolgen zum Stichtag 1.10. 2010. Und Kinos, aufgepasst: Vor Antragsstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Quelle: Medienboard Berlin-Brandenburg

Nach Nordrhein-Westfalen, Baden-Würtemmberg, Bayern und Niedersachsen stellt nun auch der Raum Berlin-Brandenburg über die medienboard Gelder für die Digitalisierung der Kinos zur Verfügung. Mit einem Betrag von 300.000 Euro für das laufenden Jahr ist ein Anfang für die Zukunftssicherung der Kinos gegeben. Barbara Kisseler, Chefin der Berliner Senatskanzlei, ging bei der Bekanntgabe im Rahmen der heutigen Bilanzpressekonferenz der medienboard, zuversichtlich von einer Erhöhung in den Folgejahren aus. Das Einstellen des Betrages für die Digitalisierung ist auch ein „filmpolitisch wichtiges Signal an den Bund“, die Sperre für die Bundesmittel aufzuheben.

Die Förderung ist fakultativ mit der geplanten Bundesförderung kombinierbar. Kirsten Niehuus, Geschäftsführerin der medienboard Berlin-Brandenburg, ist daran gelegen, dass auch die Kinos unterhalb der Einspielgrenze von 40.000 € nicht von der Nahrungsmittelkette abgekoppelt werden.

Details über die Vergabe-Richtlinien und Förderungshöchstgrenzen stehen noch aus.