Der Anfang vom Ende? Im Rahmen Ihrer Mitgliederversammlung hat die AG Kino-Gilde beschlossen, ihre Mitglieder und unabhängige Kinobetreiber zu einem einstweiligen Stopp bei der Digitalisierung aufzurufen. Man wolle ein Signal an die Verleiher senden, damit sich diese als größte Nutznießer angemessen an der Umrüstung beteiligen. In der tat wurde das Trehandmodell der FFA noch nicht unterzeichnet, womit die Auszahlung der Förderung zunächst behindert wird. Auch ist weiterhin keine klare Regelung für die Virtual Print Fee getroffen.
Der Anfang vom Ende? Vielleicht. Aber sicher nicht das Ende der Digitalisierung. Möglicherweise auch ein letztes Aufbäumen der umsatzschwachen Programmkinos vor der weiter voranschreitenden Marktbereinigung. Was mich persönlich sehr schmerzt.
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Eine ungelöste Frage ist die Finanzierung des Digitalen Rollouts in Deutschland. Pro Saal entstehen Kosten für den Projektor und den Server mitsamt erforderlicher Infrastruktur wie klimatisiertem Vorführraum, Netzwerkanbindung und entsprechender Stromversorgung. Je nach Modellen, Ausstattung und Leistungsumfang summieren sich Kosten pro Saal von 50.000- 100.000 Euro. Dies ist für Kinobetreiber in der Regel nicht aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Auch die Filmverleiher sehen sich außerstande die Gesamtkosten zu tragen. Staatliche Förderungen werden zwar für einzelne Projekte vergeben, allerdings steht auch hier der erforderliche Gesamtbetrag nicht zur Disposition.
Als Kompromiss wurde von den Verbänden das sogenannte 100er-Modell als Vorschlag entwickelt. Demnach zahlt die Gemeinschaft der Verleiher eine virtuelle Printfee (VPF) von 100 Mio. Euro. Dieser Beitrag wird nutzt die Einsparungen der Verleiher bei den Kosten für analoge Kopien und deren Distribution. Die Kinobetreiber zahlen pro Saal und Monat 100 Euro. Dritte, wie der Staat, die Filmförderungsanstalt, Werbung und Produzenten sollen in der Gesamtheit den Betrag von 100 Mio. Euro finanzieren. Auf Ausnahmen hat sich der HDF mit der AG Kino für Programmkinos geeinigt: „Filmkulturell engagierte Kinos sind von der Zahlung des monatlichen Grundbetrags in Höhe von 100 EUR befreit, sofern sie im Vorjahr mit dem Kinoprogrammpreis des Bundes ausgezeichnet wurden oder mit dem entgeltlichen Abspiel von deutschen und europäischen Filmen einen nachgewiesenen Besucheranteil von mindestens 50 % erzielt haben. Gleiches gilt in Orten unter 20.000 Einwohnern für Leinwände in Filmtheatern mit bis zu vier Sälen, deren Kinokartenumsatz im Vorjahr weniger als 100.000 EUR betrug.“ (Pressemitteilung HDF)
Insgesamt sollen diese Leistungen über den Zeitraum von 5 Jahren erbracht sein, um die flächendeckende Digitalisierung zu gewährleisten. Allerdings sind die Zeiten nicht gerade rosig: Aufgrund der Finanzkrise werden derzeit keine verbindlichen Aussagen über die tatsächliche Finanzierung oder den Zeitpunkt der Bereitstellung der Mittel getroffen.