Filmblogging: Getty stellt ein gigantisches Bildarchiv von 35 Mio. Bildern kostenlos zur Verfügung

Das ist doch mal ein Knaller! Während das Landesgericht Köln mit der Forderung nach einem Urheberrechtshinweis in einer Bilddatei eine neue Abmahnfalle schafft, stellt die US-amerikanische Bildagentur Getty Images etwa 40% ihres Bildarchives kostenfrei zur Verfügung. Rund 35 Millionen Bilder können an sofort über eine Embed-Funktion unentgeltlich verwendet werden. Ein großer Schritt, war Getty in den letzten Jahren doch eher durch eine sehr strenge Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bekannt. Die einzige bisher formulierte Einschränkung für die kostenfreie Nutzung auf Blogs und in sozialen Netzwerken besteht in der nichtkommerziellen Verwendung der Bilder.


Bild: Getty Images liefert einen großen Geschenkkarton- doch was ist drin?

Die nichtkommerzielle Verwendung

Doch da scheiden sich schon die Geister- was ist eine nichtkommerzielle Verwendung? Getty beschreibt die Bebilderung eines Artikels zu redaktionellen Zwecken als erlaubt. Gegenüber dem „British Journal of Photography“ konkretisiert Craig Peters, Senior Vice President of Business Development, Content and Marketing bei Getty Images die Verwendung, wenn ein Blog Werbung mit Anzeigen verdient, gilt das nicht als kommerzielle Nutzung im Hinblick aufs Einbinden der Fotos:

We would not consider this commercial use. The fact today that a website is generating revenue would not limit the use of the embed. What would limit that use is if they used our imagery to promote a service, a product or their business. They would need to get a license.

Eine Sprecherin von Getty Images hat gegenüber BJP auch bestätigt, dass redaktionelle Webseiten von der The New York Times bis hin zu Buzzfeed diese Embed-Funktion nutzen könnten, so lange es eben im editorialen Kontext stattfindet.
Im Klartext: eine Bebilderung eines inhaltlichen Beitrags ist erlaubt. Verboten ist das Bewerben eines Produktes, eines Dienstes oder generell der Seite mit dem freien Bildmotiv, dafür muss weiter eine Lizenz kostenpflichtig erworben werden. 

Getty Images Einbetten

sehr viele Bilder von Gettey Images lassen sich über eine Embed-Funktion einfach ins das eigene Filmblog einbinden

freie Getty Images über Embed-Funktion

Grundsätzlich gilt Einbetten, nicht bei Getty runter- und im eigenen Blog wieder hochladen. Das Einbetten der Bilder ist einfach. Auf der Seite des Bildarchives kann ein Filter nach diesen freien Motiven gesetzt werden. Unterhalb des Bildes steht das gemeinhin bekannte Icon für die Einbettung. Auch ein Twitter- und ein Tumbl-Link sind vorhanden. Durch Klick auf das Icon öffnet sich das Fenster, in dem der iFrame-Code kopiert werden kann. Kleingedruckt steht drunter: „Durch Verwenden des obigen Codes und das Einbetten dieses Bildes erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen von Getty Images einverstanden.“

IFrame-Code in den gewünschten Artikel einsetzen, veröffentlichen, fertig, jeder, der Youtube-Videos einbettet, kennt das Verfahren. Das Bild erscheint im Artikel it dem Logo der Agentur, dem Link zum Fotografen und ebenfalls den Buttons für Twitter, Tumblr und das Embedding. Beim Teilen wird natürlich das Foto geteilt, nicht der veröffentlichte Artikel. Die Größe des Bildes lässt sich derzeit nicht durch eine Angabe anpassen, die vorgegebene Größe kann im Code aber angepasst werden, wenn man ein bisschen Mathe beherrscht (einfach die vorgegebene Höhe durch die vorgegebene Breite teilen und dann mit der gewünschten Breite multiplizieren). Doch braucht man noch ein wenig Augenmaß für den zusätzlichen Creditplatz. Natürlich wäre es einfach die Größe so anzupassen, dass der Credit-Hinweis am unteren Bildrand einfach verschwindet. Doch das ist von Getty sicher nicht gewünscht und könnte als Grauzone angesehen werden.

Da es sich um einen Embed handelt, steht es in einem Beitrag nicht als Artikelbild zur Verfügung. Auch kann es technisch limitiert nicht als Vorschaubild für das Verteilen in die sozialen Netzwerke wie Facebook genutzt werden. Auch das Erstellen von Titel- oder Kategorienbildern sollte man eher unterlassen. Da es sich um das Einbetten handelt, können keine Veränderungen am Bild vorgenommen werden, Collagen oder Beschneidungen schließen sich eigentlich aus, wenn auch Vektorgrafiken mit vielen Icons auf einem Sammelblatt verfügbar wären. Hier besteht noch etwas Aufklärungsbedarf.


Foto: Jetzt geht es ans Kleingedruckte, aber ihr müsst keine Angst haben.

Das Kleingedruckte aus den Nutzungsbedingungen von Getty

Das Kleingedruckte aus den Nutzungsbedingungen schafft in ein paar Punkten weiteren Aufschluss. Die freien Bilder dürfen nur zur redaktionellen Zwecken verwendet werden, also im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind:

Eingebetteter Viewer

Soweit verfügbar, dürfen Sie Getty Images-Inhalte unter Verwendung des eingebetteten Viewers (der „eingebettete Viewer“) auf einer Website, in einem Blog oder auf einer Social-Media-Plattform einbetten. Nicht alle Getty Images-Inhalte sind für die eingebettete Verwendung verfügbar, und die Verfügbarkeit kann sich ohne Vorankündigung ändern. Getty Images behält sich das Recht vor, Getty Images-Inhalte nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung aus dem eingebetteten Viewer zu entfernen. Sie verpflichten sich, die Verwendung des eingebetteten Viewers und/oder der Getty Images-Inhalte auf Aufforderung umgehend einzustellen. Sie dürfen eingebettete Getty Images-Inhalte nur zur redaktionellen Zwecken (also im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind) verwenden. Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte: (a) für jegliche gewerbliche bzw. geschäftliche Zwecke (z. B. in Werbung, Marketing oder zum Verkauf von Waren) oder auf eine Weise, die eine Empfehlung oder Sponsoring impliziert; (b) unter Verletzung jeglicher angegebener Beschränkungen; (c) auf diffamierende, pornografische oder anderweitig ungesetzliche Weise; oder (d) außerhalb des Nutzungskontexts des eingebetteten Viewers.

Getty Images (oder von Getty Images beauftragte Dritte) sind berechtigt, Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des eingebetteten Viewers und eingebetteter Getty Images-Inhalte zu erfassen, und behält sich das Recht vor, im eingebetteten Viewer Werbung anzuzeigen oder seine Nutzung anderweitig kommerziell auszuwerten, ohne Sie hierfür zu entschädigen.


Foto: Big Data bewegt die Welt.

Werbung, Datensammlung und Verfügbarkeit

Neben der Popularisierung der Plattform und der Promotion der Fotografen durch den Credit und die mitgelieferten Sharing-Icons erkennt man hier zukünftige Ansätze zur Monetarisierung. Neben den Bildern könnte irgendwann Werbung zu sehen sein. Auch sollte man seine Artikel mit den verwendeten Bildern im Überblick haben, es ist jederzeit möglich, dass diese entfernt werden. Der schlaue Blogger setzt vielleicht künftig ein zusätzliches Tag, um eine Übersicht der Artikel mit verwendeten Getty Images zu erhalten.  Wie mit iFrames üblich, gibt man natürlich dem Eigentümer des iFrames, in diesem Fall Getty Images, einen Einblick in die Nutzungsdaten des Blogs, hier durch den Aufruf des jeweiligen Artikels. Dies ist im Kleingedruckten aus den Nutzungsbedingungen klar erkenntlich .

Fazit

Wer sich durchaus für gute Bilder interessiert und selbst kein Fotograf ist, findet mit dem freien Angebot des Embeds eine hervorragende Erweiterung für seinen (Film-) Blog. Getty Images stellt eine große Anzahl hochwertiger Fotos zur Verfügung und ergänzt das Angebot der Presseserver der Filmverleiher, Creative Commons-Angebote von Wikipedia oder Flickr und die Low Cost-Fotoportale wie (das von Getty aufgekaufte) iStockPhoto, fotolia oder Photocase. Für die Personality-Filmblogger lohnt sich das Stöbern, auch Fotos von aktuellen Filmpremieren finden sich im freien Angebot, beispielsweise von den 300- Rise of an Empire, Pompeii oder Peabody & Sherman- Premieren. Auch findet man problemlos viele Portraits von Hollywood-Schauspielern, die frei eingebettet werden können.

Ich finde die gestellten Bedingungen sehr fair und das Risiko überschaubar. Etwas mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Formulierung des kommerziellen Angebots wäre natürlich hervorragend, aber das auf dem Tisch liegende Angebot ist bereits breit gefasst.


Foto: Auf der 300-Rise of an Empire-Filmpremiere ging es alles andere als spartanisch zu.

Alle benutzten Bilder stammen von Getty Images + Screenshot · Urheberrechte und kommerzielle Nutzung vorbehalten.

3 Kommentare
  1. Heinz
    Heinz sagte:

    Jetzt bin ich aber vor dem Anschauen Deiner Seite nicht darauf hingewiesen worden, das Du meine Besuchsdaten an Getty, (und gerade sehe ich auch: Facebook, stumblupun, digg,technorati und delicious) weiterleitest. Du hast vermutlich keinen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit den Firmen geschlossen?. Sind die Server in der EU?
    Deshalb ist mir klar, das Du mit meinen Daten nicht besonders gesetzeskonform umgehst. Und was diese Dienste mit meinen Daten tun, entzieht sich meiner Kenntnis völlig. Ich vermute Geld verdienen.
    Getty hat also eine tolle Einnahmequelle mehr: Kostenloses gegen Nutzerprofile. Und auch noch so schön teure Profile, die ohne Produktwerbung entstehen. Klasse!

    Dieses Thema kommt in Deinem ansonsten guten Beitrag etwas zu kurz.

    Antworten
    • Gerold Marks
      Gerold Marks sagte:

      Hallo Heinz, Danke für Deinen Kommentar. Dabei hatte ich extra einen Abschnitt Werbung, Datensammlung und Verfügbarkeit eingefügt. Du sprichst ja zwei Dinge an- zum einen den Einsatz von Sharing-Buttons, zum anderen die Datensammlung durch Getty. Das letztere ist im genannten Abschnitt beschrieben, auch in den zitierten Nutzungsbedingungen. Du hast recht, sicherlich könnte man darüber noch einen umfassenden weiteren Artikel verfassen.
      Wie sollte denn Bloggen nach Deinem Verständnis gesetzeskonform funktionieren? Deutsche Inhalte auf landeseigenen Servern mit nur deutschen Angeboten? Was nützt ein Server in der EU? 2-Klick-Lösungen für sämtliche Medieninhalte? Versteh mich nicht falsch, ich bin immer an Verbesserungen interessiert, aber Wunsch, Realität und vor allem Praktikabilität klaffen an einigen Stellen doch sehr auseinander. Welche Vorschläge hast Du?

      Antworten
      • Heinz
        Heinz sagte:

        Ich glaube bei Heise gibts zum zweiklick die info.
        Konstenloses Plugin inklusive.
        1
        Such bei WordPress Plugins nach: 2-click.
        Hosting im ausland ja, aber nicht das speichern von Personenbezogenendaten ohne deren Einwilligung.

        Sogar Adobe und Oracle machen vor dem ersten Seiten- Besuch der Seite auf Coockies aufmerlsam

        Deutsche Inhalte? Wie kommt Du darauf?
        Nationalstaaten in der EU abschaffen? Ja – können wir drüber reden.

        Fotos einbinden und von Fotografen kaufen ginge auch.
        Einfach Anschreiben und meistens gehts dann nett und kostenlos.

        Antworten

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